GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzt bietet seit 01.04.2007 Chancen für neue Versorgungsstrategien strukturell und qualitativ abgestimmt auf die Patientenbedürfnisse (z. B. Rheuma)
- Seit 01.01.2011 ist der Strukturvertrag gem. §73 a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinisch zwischen der KV-Brandenburg & derAOK- Nordost versorgungs- und vergütungswirksam.
Erstmals erhält das Berufsbild "Rheumatologische Fachassistenz" eine vertraglich geregelte Abrechnungsleistung und die Schulung "Strukturierte Patienteninformation (StruPI-RA)" wird honoriert.
Link: http://www.kvbb.de/praxis/vertraege-und-recht/vertraege-der-kvbb/detail/article/2-aok-nordost-die-gesundheitskasse/165/archive/2011/ - Seit dem 01.Oktober 2014 ist der Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV) Rheuma nach §§ 140a ff SGB V mit der Techniker Krankenkasse im KV-Bereich Bayern und Nordrhein versorgungs- und vergütungswirksam.
Vertragspartner des Versorgungsvertrages sind die Versorgungslandschaft Rheuma GmbH (VLR GmbH) als gemeinsames Unternehmen des BDRh e. V. und der Pro Versorgung AG – einer Initiative des Deutschen Hausärzteverbandes – und der Techniker Krankenkasse. Attraktiv sind höhere und Zusätzliche ärztliche Vergütung von neuen Leistungen, darunter auch die Vergütung für strukturierte Patientenbetreuung durch die „Rheumatologische Fachassistenz“ und StruPI-RA.
Link: http://www.proversorgung.de/cms/ - Seit dem 01. November 2014 ist der Vertrag nach § 73a SGB V über die ambulante medizinische Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KV Nordrhein und dem BKK-Landesverband Nordwest versorgungs- und vergütungswirksam.
Auch hier gibt es eine Nichtärztliche Betreuungspauschale für die Einbindung speziell fortgebildeter „Rheumatologischer Fachassistenz“ (gem. § 7 Abs. 10) in die Kontrollstrategien und die Dokumentation sowie zur Optimierung der interdisziplinären Schnittstellen. Die Durchführung von StruPI-RA findet auch eine geldliche Berücksichtigung.
Link: https://www.kvno.de/10praxis/25vertraeg/rheuma_bkk/index.html